


von Janne Evers
Nachhaltigkeit berichten – weil es morgen nicht reicht, es gut zu meinen
„Wir machen schon was für die Umwelt“ – das war einmal. Heute reicht der gute Wille nicht mehr aus – nachhaltiges Handeln in der Wirtschaft muss messbar, nachvollziehbar und berichtsfähig sein. Seit diesem Jahr gilt mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für viele Unternehmen eine klare Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Und die ist – sagen wir es offen – kein Nebenbei-Projekt.
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine Kombination aus:
- Datenerhebung (Wo liegen unsere Verbrauchswerte eigentlich? Welche Daten sind relevant?)
- Methodik (Wie rechnen wir unsere THG-Emissionen korrekt um?)
- Standards & Normen (ESRS, GRI, GHG Protocol, ISO 14064 – wonach sollen wir reporten?)
- Kommunikation, die verständlich und glaubwürdig rüberkommt (Greenwashing-Gefahr)
Ein guter Nachhaltigkeitsbericht ist ein Werkzeug für die Unternehmensführung: er dokumentiert den aktuellen Stand der Nachhaltigkeit eines Unternehmens, macht Fortschritte sichtbar, identifiziert Schwachstellen und setzt Impulse für Innovation. Zudem wird er zur Eintrittskarte für:
- Besseres Standing bei Banken & Investoren
- Vorteil bei öffentlichen Ausschreibungen
- Klarer Pluspunkt im Recruiting
- Frühzeitige Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Was bringt’s für Unternehmen, die (noch) nicht berichten müssen?
Auch wer nicht unter die Berichtspflicht fällt, profitiert: Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein starkes Signal an Kund*innen, Partner und Bewerber*innen. Er zeigt: Dieses Unternehmen denkt weiter. Besonders im B2B-Geschäft wird Nachhaltigkeit immer häufiger zur Voraussetzung – z. B. als Kriterium in Ausschreibungen oder Lieferantenaudits. Wer frühzeitig ein professionelles Nachhaltigkeitsmanagement etabliert, verschafft sich also nicht nur Orientierung, sondern auch einen klaren Vorsprung.
Viele Unternehmen haben bereits erste Erfahrungen mit freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards gesammelt – sei es mit GRI (Global Reporting Initiative), dem DNK (Deutschen Nachhaltigkeitskodex) oder branchenspezifischen Leitlinien. Diese Rahmenwerke haben geholfen, mehr Struktur und Transparenz in die Berichterstattung zu bringen.
Und das bleibt auch weiterhin wertvoll: Viele der dort entwickelten Inhalte – etwa zu Emissionen, Menschenrechten oder Diversität – lassen sich gut mit den ESRS-Anforderungen der CSRD verknüpfen oder in diese überführen.
Aber klar ist auch: Freiwillige Standards können ESRS für berichtspflichtige Unternehmen nicht ersetzen. Die ESRS sind gesetzlich vorgeschrieben, deutlich umfassender und methodisch anspruchsvoller. Sie verlangen konkrete Kennzahlen, tiefergehende Analysen und eine klare Einordnung der Auswirkungen sowie finanziellen Risiken (Stichwort: doppelte Wesentlichkeit).
Und wer hilft dabei?
Viele Unternehmen merken schnell: Das ist nichts, was man mal eben mit Excel und Bauchgefühl regelt. Darum arbeiten immer mehr Betriebe mit externen Nachhaltigkeitspartnern zusammen. Die bringen das nötige Fachwissen mit und wissen, wie man aus komplexen Zahlen eine verständliche Geschichte macht – und wie sicherstellt ist, dass der Bericht auch wirklich prüfbar ist.
Besonders hilfreich: Ein extern beauftragtes Beratungsunternehmen kann nicht nur bei der Erstellung und Datenerfassung unterstützen, sondern auch dabei, überhaupt erst einzuschätzen, welcher Berichtsstandard für das jeweilige Unternehmen sinnvoll und notwendig ist.
Nachhaltigkeit ist nicht nur Haltung, sondern Handwerk. Und wer heute sauber berichtet, handelt nicht nur verantwortungsvoll – sondern unternehmerisch klug.

von Janne Evers
Nachhaltigkeit berichten – weil es morgen nicht reicht, es gut zu meinen
„Wir machen schon was für die Umwelt“ – das war einmal. Heute reicht der gute Wille nicht mehr aus – nachhaltiges Handeln in der Wirtschaft muss messbar, nachvollziehbar und berichtsfähig sein. Seit diesem Jahr gilt mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für viele Unternehmen eine klare Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Und die ist – sagen wir es offen – kein Nebenbei-Projekt.
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine Kombination aus:
- Datenerhebung (Wo liegen unsere Verbrauchswerte eigentlich? Welche Daten sind relevant?)
- Methodik (Wie rechnen wir unsere THG-Emissionen korrekt um?)
- Standards & Normen (ESRS, GRI, GHG Protocol, ISO 14064 – wonach sollen wir reporten?)
- Kommunikation, die verständlich und glaubwürdig rüberkommt (Greenwashing-Gefahr)
Ein guter Nachhaltigkeitsbericht ist ein Werkzeug für die Unternehmensführung: er dokumentiert den aktuellen Stand der Nachhaltigkeit eines Unternehmens, macht Fortschritte sichtbar, identifiziert Schwachstellen und setzt Impulse für Innovation. Zudem wird er zur Eintrittskarte für:
- Besseres Standing bei Banken & Investoren
- Vorteil bei öffentlichen Ausschreibungen
- Klarer Pluspunkt im Recruiting
- Frühzeitige Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Was bringt’s für Unternehmen, die (noch) nicht berichten müssen?
Auch wer nicht unter die Berichtspflicht fällt, profitiert: Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein starkes Signal an Kund*innen, Partner und Bewerber*innen. Er zeigt: Dieses Unternehmen denkt weiter. Besonders im B2B-Geschäft wird Nachhaltigkeit immer häufiger zur Voraussetzung – z. B. als Kriterium in Ausschreibungen oder Lieferantenaudits. Wer frühzeitig ein professionelles Nachhaltigkeitsmanagement etabliert, verschafft sich also nicht nur Orientierung, sondern auch einen klaren Vorsprung.
Viele Unternehmen haben bereits erste Erfahrungen mit freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards gesammelt – sei es mit GRI (Global Reporting Initiative), dem DNK (Deutschen Nachhaltigkeitskodex) oder branchenspezifischen Leitlinien. Diese Rahmenwerke haben geholfen, mehr Struktur und Transparenz in die Berichterstattung zu bringen.
Und das bleibt auch weiterhin wertvoll: Viele der dort entwickelten Inhalte – etwa zu Emissionen, Menschenrechten oder Diversität – lassen sich gut mit den ESRS-Anforderungen der CSRD verknüpfen oder in diese überführen.
Aber klar ist auch: Freiwillige Standards können ESRS für berichtspflichtige Unternehmen nicht ersetzen. Die ESRS sind gesetzlich vorgeschrieben, deutlich umfassender und methodisch anspruchsvoller. Sie verlangen konkrete Kennzahlen, tiefergehende Analysen und eine klare Einordnung der Auswirkungen sowie finanziellen Risiken (Stichwort: doppelte Wesentlichkeit).
Und wer hilft dabei?
Viele Unternehmen merken schnell: Das ist nichts, was man mal eben mit Excel und Bauchgefühl regelt. Darum arbeiten immer mehr Betriebe mit externen Nachhaltigkeitspartnern zusammen. Die bringen das nötige Fachwissen mit und wissen, wie man aus komplexen Zahlen eine verständliche Geschichte macht – und wie sicherstellt ist, dass der Bericht auch wirklich prüfbar ist.
Besonders hilfreich: Ein extern beauftragtes Beratungsunternehmen kann nicht nur bei der Erstellung und Datenerfassung unterstützen, sondern auch dabei, überhaupt erst einzuschätzen, welcher Berichtsstandard für das jeweilige Unternehmen sinnvoll und notwendig ist.
Nachhaltigkeit ist nicht nur Haltung, sondern Handwerk. Und wer heute sauber berichtet, handelt nicht nur verantwortungsvoll – sondern unternehmerisch klug.